Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen BJ-Dienstleistungen, Inhaber Boguslaw Jarzabek (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Montage-, Sanierungs-, Objektbetreuungs-, Hausmeister- und sonstige vereinbarte Dienstleistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der individuell getroffenen Vereinbarung. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, gelten nicht automatisch als geschuldet.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs aus. Notwendige Zusatzarbeiten oder Änderungen, die erst während der Ausführung erkennbar werden, werden – soweit möglich – vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Preis umfasst sind. Bei Gefahr im Verzug dürfen nur solche Maßnahmen ohne vorherige Abstimmung vorgenommen werden, die zur Abwendung unmittelbarer Schäden erforderlich und verhältnismäßig sind.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich und soweit erforderlich geräumt sind und dass die für die Arbeiten notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Soweit für die Leistung erforderlich, sind Strom, Wasser und übliche Zugangsmöglichkeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig auf besondere Gegebenheiten, verdeckte Leitungen, empfindliche Oberflächen, bekannte Mängel oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung relevant sein können. Entstehen Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen fehlen oder der Arbeitsbereich trotz vereinbarten Termins nicht zugänglich ist, können die hierdurch tatsächlich entstehenden und nachweisbaren Mehrkosten berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.
5. Vom Auftraggeber bereitgestellte Möbel, Materialien und Bauteile
Bei Möbeln, Küchen, Beschlägen, Materialien oder sonstigen Bauteilen, die der Auftraggeber bereitstellt, ist dieser für deren Vollständigkeit, Eignung und mangelfreie Beschaffenheit verantwortlich, soweit der Auftragnehmer einen Mangel nicht erkennen musste. Werden fehlende, beschädigte, unpassende oder fehlerhafte Teile festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Hierdurch erforderliche zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Demontagen oder Nacharbeiten können gesondert berechnet werden, soweit die Ursache nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
6. Termine und Ausführungsfristen
Verbindliche Termine oder Fristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbaren Lieferausfällen oder vergleichbaren Ereignissen, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche absehbare Verzögerungen unverzüglich.
7. Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll der Auftraggeber den Auftragnehmer so früh wie möglich informieren. Bei kurzfristiger Absage, Verschiebung oder vergeblicher Anfahrt können nur die tatsächlich entstandenen, angemessenen und nachweisbaren Aufwendungen bzw. der gesetzlich ersatzfähige Schaden verlangt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach der vereinbarten Abrechnungsart, beispielsweise nach Zeitaufwand, Stückleistung, Tour, Pauschale oder tatsächlich erbrachtem Leistungsumfang. Rechnungen sind, soweit im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
9. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Abnahme voraussetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt. Festgestellte Mängel sollen möglichst konkret dokumentiert und dem Auftragnehmer zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
10. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Keine Verantwortlichkeit besteht für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf ungeeignete, fehlerhafte oder unvollständige vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, auf falsche Angaben des Auftraggebers oder auf Eingriffe Dritter nach Leistungserbringung zurückzuführen sind, soweit der Auftragnehmer seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Eigentum und zurückgelassene Gegenstände
Vom Auftragnehmer gelieferte, noch nicht vollständig bezahlte bewegliche Sachen bleiben, soweit rechtlich zulässig, bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Für reine Montageleistungen an vom Auftraggeber bereitgestellten Gegenständen gilt dies nicht.
13. Verbraucher – Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon oder Internet) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung in diesem Dokument. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Bei einem Widerruf kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen geschuldet sein.
14. Streitbeilegung / Verbraucherinformation
Soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nimmt BJ-Dienstleistungen nicht an Streitbeilegungssystemen oder Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zwingende gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
15. Gerichtsstand bei Unternehmern
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.